BMJ-Pressemitteilungen

Neues Namensrecht gilt ab dem 1. Mai: Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder sowie weitere Liberalisierungen

Am 1. Mai 2025 tritt das neue Namensrecht in Kraft. Es eröffnet neue Freiheiten bei der Namenswahl. Insbesondere haben Familien ab jetzt die Möglichkeit, einen echten Doppelnamen zu wählen. Außerdem wird es Stief- und Scheidungskindern in bestimmten Fällen erleichtert, ihren Namen zu ändern.

Leichtere Grundbucheinsicht beim Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen

Das Bundesministerium der Justiz hat eine Verordnung erlassen, mit der die Einsicht in das Grundbuch erleichtert werden soll. Ziel der Verordnung ist es, den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen zu erleichtern. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.

Neue Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof zugelassen

Das Bundesministerium der Justiz hat insgesamt elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof neu zugelassen.

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